Stellenbewertung
Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes im öffentlichen Dienst gibt es im Gegensatz zur Privatwirtschaft keine Gehaltsverhandlung. Im öffentlichen Dienst wird ein Arbeitsplatz mit einem bestimmten Aufgabenzuschnitt unabhängig von den Leistungen des Mitarbeiters bewertet. Bei einer Stellenbewertung wird also nie die Leistung oder eines Mitarbeiters bewertet, sondern die Anforderungen an ein bestimmtes Aufgabengebiet.
Im öffentlichen Dienst arbeiten Beamte und Angestellte.