Eingruppierungsmerkmale TVöD

Bei Beschäftigungsverhältnissen auf Basis des TVöD gilt die Tarifautomatik, d.h. die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt aus der Tätigkeit des Beschäftigten. Für die Eingruppierung ist die gesamte Tätigkeit des Beschäftigten maßgeblich, die dauerhaft übertragen wurde. Die gesamte Tätigkeit wird in Arbeitsvorgänge (= Leistungen mit abgrenzbarem Arbeitsergebnis) aufgeschlüsselt und anhand der folgenden Eingruppierungsmerkmale des TVöD bewertet:

Die Bewertung von Stellen kann hausintern durch eine Bewertungskommission durchgeführt werden oder einem Externen übertragen werden. Grade in kleineren Verwaltungen hat sich eine externe Stellenbewertung als vorteilhaft erwiesen. In machen Bundesländer bieten auch die Landesarbeitgeberverbände eine Stellenbewertungv für Ihre Mitglieder an.

Anfragen zu Stellenbewertungen nach TVöD bzw. TV-V können Sie gerne per E-Mail an uns stellen. Hinsichtlich der Stellenbewertung von Beamtenstellen ist die KGSt ein kompetenter Ansprechpartner.

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