Grundgesetzänderung zur Realisierung eines ebenenübergreifenden E-Government-Portals beabsichtigt

Ziel der Bundesregierung ist es,  dass Bürger künftig über ein Online-Portal auf alle Verwaltungsdienstleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen zugreifen können. Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) sagte der „Rheinischen Post“: „Deshalb machen wir jetzt eine Grundgesetzänderung, die es uns ermöglicht, ein Bürgerportal zu schaffen, über das der Bürger Zugang zu allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen hat“.

Die Vernetzung der E-Government-Angebote von Bund, Ländern und Kommunen über ein einheitliches „Bürgerportal“ ist Teil der Vereinbarungen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den 16 Ministerpräsidenten am 14. Oktober getroffen hat. Im Fokus steht „die digitale Zersplitterung der Verwaltung in Deutschland zu überwinden“, heißt es im Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes.

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