Grundlagen des Personalwesens für Führungskräfte im kommunalen Bereich
Für die Bearbeitung personalrechtlicher Vorgänge können die Führungskräfte im kommunalen Bereich (Fachbereichsleiter/innen, Bürgermeister/innen, Werkleiter/innen, Vorstände) in der Regel auf das Know-How der Personalabteilung ihrer Einrichtung zurück greifen. Dennoch sind Kenntnisse der Grundlagen des Personalrechts für den sicheren Umgang mit den eigenen Mitarbeiter/innen und der Zusammenarbeit mit der Personalabteilung von Vorteil.
In diesem Seminar werden die wichtigsten Aspekte des Personalrechts und der Aufbau eines positiven Arbeitgeberimages speziell für Führungskräfte im öffentlichen Bereich vermittelt. Seminarinhalt:
Personalgewinnung
- Erfolgreiche Stellenausschreibung & Co.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
- Grundsätze der Bestenauslese
Arbeitsverhältnisse
- Teilzeitbeschäftigung
- Geringfügige Beschäftigung
- Kurzfristige Beschäftigung
- Befristete Arbeitsverhältnisse
Eingruppierung und Leistungsentgelt
- Eingruppierung in die Entgeltgruppen des TVöD
- Stufenzuordnung in einer Entgeltgruppe bei Neueinstellung
- Leistungsentgelt nach § 18 TVöD und vorzeitige Stufensteigerung nach § 17 TVöD
Urlaub, Erkrankung und Störungen im Arbeitsverhältnis
- Erholungsurlaub, Zusatzurlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung
- Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung
- Abmahnungsgründe
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Blick in die Zukunft
- Demografische Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt
- Strategische Personalbedarfsplanung
- Aufbau einer Arbeitgebermarke
Methodik: Vortrag, Praxisbeispiele, Raum für Fragen und Diskussion in kollegialer Gruppe. Gerne können Sie uns eine unverbindliche Anfrage zur Durchführung eines Vor-Ort-Workshops per E-Mail senden an: