DSGVO – Aspekte für Kommunen

Am 25.05.2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung wirksam (DSGVO). Die DSGVO trifft Regelungen zur Sicherheit der Datenverarbeitung und ersetzt zum Teil bisher geltende Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Landesdatenschutzgesetze. Die folgenden Punkte der DSGVO sind von besonderer Relevanz für öffentliche Stellen

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