Eine eindeutige Definition der öffentlichen Verwaltung ist aufgrund deren Komplexität kaum möglich, jedoch kann diese beschrieben werden. Christoph Reichard beschreibt die öffentliche Verwaltung anhand der Merkmale Zielsetzung, Trägerschaft, Handlungsform, Organisationsform und Mitglieder.
Nach Reichard ist die Zielsetzung der öffentlichen Verwaltungen die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und sie sind in Trägerschaft von demokratisch legitimierten Gremien. Ihre Handlungsform erstreckt sich über die Vorbereitung, Umsetzung und Kontrolle politischer Entscheidungen sowie darauf basierenden Aktionen. Sie sind primär öffentlich-rechtliche Institutionen und von dem klassischen Bürokratiemodell Max Webers geprägt. Ihre Mitglieder sind Angehörige des öffentlichen Dienstes mit spezifischem Ausbildungs-, Karriere- und Entlohnungssystem (Reichard 1987: 3).
Eine Abgrenzung zur privaten Wirtschaft kann nach Saueressig u.a. nach den Merkmalen Ziele und Leistungen vorgenommen werden. Die Ziele der öffentlichen Verwaltungen resultieren aus Gesetzen bzw. politischen Vorgaben, der kollektiven Bedarfsdeckung sowie dem Gemeinwohlprinzip. Die Ziele von privaten Unternehmen sind dagegen im gesetzlichen Rahmen frei und dienen der individuellen Bedarfsdeckung sowie wertschöpfenden Aufgabenerfüllung. Sie sind am eigenen Interesse ausgerichtet. Bei der öffentlichen Verwaltung resultiert aus der Zielsetzung die Produktion nicht marktfähiger, öffentlicher Güter sowie gesetzlich determinierter Leistungspflichten mit einer Leistungsgarantie auch bei geringer Nachfrage. Private Unternehmen produzieren private und marktfähige Güter. Die Leistungserbringung basiert auf Freiwilligkeit und ist durch Angebot und Nachfrage sowie die Wahlmöglichkeit des Nachfragers unter verschiedenen Anbietern geprägt (Saueressig 1999: 5-9).
Der Wettbewerbsdruck unter privaten Unternehmen führt dazu, dass diese, um erfolgreich zu sein, kundenorientiert ausgerichtet sind und ihr organisatorisches Grundverständnis kontinuierlich den Entwicklungen der Gesellschaft anpassen.
Auch in der öffentlichen Verwaltung sind bereits seit Mitte der 1970er Jahre Maßnahmen zur Entbürokratisierung, Verwaltungsvereinfachung und mehr Bürger- und damit Kundennähe erkennbar. Manifestiert haben sich diese Bestrebungen in den 1990er Jahren durch das New Public Management (NPM) und die Stärkung des Dienstleistungsgedankens in der öffentlichen Verwaltung. Kerngedanke des NPM ist die Übertragung moderner betriebswirtschaftlicher Managementkonzepte der Privatwirtschaft auf die öffentliche Verwaltung (Hermes 2010: 52). In Deutschland wurde der Ansatz des NPM maßgeblich unter dem Begriff „Neues Steuerungsmodell“ durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) geprägt. In einem Bericht zum NPM empfiehlt die KGSt den Kommunalverwaltungen den Wandel von einer Behörde zu einem Dienstleistungsunternehmen zu vollziehen, das von Bürger- und Mitarbeiterorientierung geprägt ist (KGSt 1993: 13).