DSGVO – Aspekte für Kommunen

Am 25.05.2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung wirksam (DSGVO). Die DSGVO trifft Regelungen zur Sicherheit der Datenverarbeitung und ersetzt zum Teil bisher geltende Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Landesdatenschutzgesetze. Die folgenden Punkte der DSGVO sind von besonderer Relevanz für öffentliche Stellen und Kommunalverwaltungen, wie z.B. ein Landkreis, eine Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde: Rechenschaftspflicht: Art. 5 und 24 der DSGVO verpflichten datenverarbeitende

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