In Kommunen ist die Personalauswahl ein rechtlich sensibler Prozess, der von mehreren Ebenen des Rechtsrahmens geprägt wird. Grundlage ist das Verfassungsprinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes: Jede Bewerberin und jeder Bewerber hat Anspruch darauf, dass die
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