Für die Bearbeitung personalrechtlicher Vorgänge können die Führungskräfte im kommunalen Bereich (Fachbereichsleiter/innen, Bürgermeister/innen, Werkleiter/innen, Vorstände) in der Regel auf das Know-How der Personalabteilung ihrer Einrichtung zurück greifen. Dennoch sind Kenntnisse der Grundlagen des Personalrechts für den sicheren Umgang mit den
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